Leistungsabrechnung
Ich habe eine Wahlarztordination, das heißt ich stelle Ihnen nach erbrachter Leistung eine Honorarnote aus, welche Sie dann bei Ihrer Krankenkasse/Privatversicherung einreichen können.
Die Höhe der Honorarnote richtet sich nach erbrachter Leistung, Zeitaufwand und Materialverbrauch.
Laboruntersuchungen welche nicht im Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse enthalten sind, werden Ihnen vom Labor direkt in Rechnung gestellt.
Diesbezüglich werden Sie natürlich vorab in der Ordination informiert und ich benötige dafür natürlich Ihr Einverständnis.